Selbständige und freiberuflich Tätige sind in Zeiten der Wirtschaftskrise hierbei höheren Risiken ausgesetzt, als es der durchschnittliche Arbeitnehmer mit seiner gesetzlichen Rentenversicherung ist. Insbesondere, wenn eine längere Zeit ohne gefüllte Auftragsbücher in die Insolvenz führt. Denn nicht alle Anlagearten in Bezug auf die Altersvorsorge sind vor Zugriffen der Gläubiger geschützt. Wertpapierdepots oder Banksparverträge, welche in Zeiten des Wirtschaftsaufschwunges natürlich hohe gewinnbringende Renditen generieren, können im Ernstfall nicht mehr die monetäre Sicherung gewährleisten, sondern verschwinden unter dem Deckmantel der Insolvenzmasse.
Rürup statt Riester
Neben der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nutzen viele Arbeitnehmer bereits die Möglichkeit, zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Weithin bekannt ist hierbei die Riester-Rente. Da eine Vorraussetzung für eine Inanspruchnahme der Riesterförderung jedoch der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt, kommt diese Vorsorgeart für die meisten Selbstständigen nicht in Frage. Die Alternative hierzu ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Deren Beitragszahlungen wirken sich steuermindernd aus. Genau diese steuerliche Absetzbarkeit stellt die staatliche Förderung dar. Sowohl bei längerer Arbeitslosigkeit, als auch im Falle der Insolvenz bleibt das Kapital, welches sich im Vertrag befindet, unangestastet. Um niedrige Beiträge, gerade beim Beginn der Selbstständigkeit, auszugleichen, besteht auch die Möglichkeit der Einmalzahlung zur Erhöhung des Rentenkapitals. Die Auszahlungsgarantie dieser Renteform ist dadurch sichergestellt, dass die geleisteten Beiträge für jeden persönlich angespart werden und nicht, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer allgemeinen Kasse fließen. Weiterlesen →